Liebe Patienten,

leider sind wir gezwungen, ab Januar 2024 unser System auf das E-Rezept umzustellen.
Aus diesem Grund können wir OHNE die Vorlage Ihrer Versichertenkarte keine Kassenrezepte mehr ausstellen.

Wir bitten daher, grundsätzlich für die erste Bestellung Ihrer Rezeptwünsche (am besten schriftlich) mit der Versichertenkarte in die Praxis zu kommen.
Gerne können Sie die Versichertenkarte auch einspielen lassen und dann Ihre Rezeptwünsche auf unsere Rezepthotline sprechen.

Das sind die Quartale, die Sie sich vermerken können. Stellen Sie bitte sicher, dass Ihre Karte in diesem Zeitraum einmal bei uns eingelesen wurde:

  1. Quartal: 01.01. – 31.03.
  2. Quartal: 01.04. – 30.06.
  3. Quartal: 01.07. – 30.09.
  4. Quartal: 01.10. – 31.12.

Vielen Dank für Ihre Unterstützung bei dieser gesetzlichen Pflicht!

Eine weitere Neuerung in unserer Praxis ist, dass Sie Ihre Termine online über CLICKDOC.de vereinbaren können.
Dies können Sie hier tun.

 

Das Praxisteam der Praxis Eckart Fiernkranz